Informationen zur Grundsteuerreform - prognostizierte Hebesätze für die Grundsteuer B

Die Ungewissheit über die künftige Grundsteuer sorgt bei den betroffenen Steuerzahlern naturgemäß für Verunsicherung. Auf diese Sorgen wurde durch einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Zschorlau zur Einhaltung der Aufkommensneutralität reagiert.

Der Gemeinderat Zschorlau hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 dem Grundsatzbeschluss zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform gefasst (Beschluss Z019/2024).

Zwischenzeitlich ist die Bekanntmachung der prognostizierten Hebesätze für die Grundsteuer B am 02.05.2024 auf der Internetseite des Finanzministeriums erfolgt.

Die Basis der prognostizierten Hebesätze bildet der Datenstand der Finanzverwaltung zum Stand 31. März 2024.

Für den aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B in Zschorlau ab 2025 wird eine Bandbreite von 360 bis 380 % prognostiziert.

Die prognostizierten Hebesätze sind auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu finden unter: https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html.

Die dort eingestellten Informationen sind ausdrücklich als Service für die von der Grundsteuerreform Betroffenen gedacht. Sie sollen eine Orientierung bieten, welcher Hebesatz festzulegen wäre, um die Grundsteuereinnahmen insgesamt stabil zu halten.

Für eine Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A lag noch keine ausreichende Datengrundlage vor; insoweit wurde von einer Bekanntmachung abgesehen.

Mit der Bekanntmachung der aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze 2025 ist keine Vorgabe seitens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen für die Festlegung der Höhe des Hebesatzes verbunden.

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